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SWK 11, 10. April 2023, Seite 562

Anmietung einer Wohnung von einer Miteigentümergemeinschaft durch einen der Miteigentümer

Entscheidung: Ra 2022/15/0023 (Zurückweisung der Parteirevision).

Normen: §§ 16 Abs 1, 20 Abs 1 EStG; § 12 Abs 2 Z 2 UStG.

Sachverhalt und Verfahren: Eine aus zwei natürlichen Personen bestehende Vermietungsgemeinschaft vermietete ein Gebäude mit mehreren Wohnungen und einem Geschäftslokal. Nach einer Generalsanierung wurde eine Wohnung von einem der beiden Miteigentümer zu einem fremdüblichen Mietzins gemietet. Die Vermietungsgemeinschaft erklärte sämtliche Mieteinnahmen als Vermietungseinkünfte und machte sämtliche Aufwendungen als Werbungskosten sowie die darauf entfallenden Vorsteuern geltend. Das Finanzamt erkannt das Mietverhältnis mit dem Miteigentümer nicht an und nahm entsprechende Kürzungen vor.

Das BFG wies die Beschwerde insoweit ab und führte aus, der gemietete Teil finde im Hälfteeigentumsanteil des Miteigentümers Deckung und der Mietvertrag halte einem Fremdvergleich insgesamt nicht stand, womit lediglich eine Benützungsregelung anzunehmen sei.

Rechtliche Beurteilung: Nach der VwGH-Rechtsprechung zur Vermietung von Wohnraum durch eine Miteigentümergemeinschaft an Miteigentümer genügt eine Vereinbarung nach Art einer Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt zur Begründung eines Mietverhältnisses nicht; ...

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