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PV-Info 8, August 2015, Seite 6

Steuerreformgesetz 2015/2016: Änderungen im Bereich Einkommensteuer

Petra Vrignaud

Durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 (RV 684 BlgNR 25. GP in der am im Nationalrat beschlossenen Fassung; Kundmachung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten) sollen die Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen spürbar entlastet werden. Weitere Ziele waren eine strukturelle Überarbeitung und Vereinfachung des Steuerrechts sowie eine Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht.

Als das „Kernstück“ der Steuerreform 2015/2016 wird die darin enthaltene Tarifreform proklamiert, das heißt der ab 2016 anzuwendende, reduzierte Einkommensteuertarif.

Änderung des Einkommensteuertarifs ab


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Tarif alt
Tarif neu
Jahreseinkommen
Grenz- steuersatz
Durchschnittssteuersatz*
Jahreseinkommen
Grenz-steuersatz
Durchschnittssteuersatz*
0 bis 11.000 €
0 %
0 bis 11.000 €
0 %
über 11.000 € bis 25.000 €
36,5 %
20,44 %
über 11.000 € bis 18.000 €
25 %
9,72 %
über 25.000 € bis 60.000 €
43,2143 %
33,73 %
über 18.000 € bis 31.000 €
35 %
20,32 %
über 60.000 €
50 %
über 31.000 € bis 60.000 €
42 %
30,80 %
über 60.000 € bis 90.000 €
48 %
36,53 %
über 90.000 € bis 1 Mio €
50 %
48,79 %
über 1 Mio €
55 % (befristet)

* Die Angabe des Durchschnittsteuersatzes bezieht sich jeweils auf den höheren Wert des Steuerbereichs (zB 9,7...

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