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Meldepflicht-Änderungsgesetz mit Einführung einer monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung ab 1. 1. 2017
Schon lange angekündigt und erwartet, führt das Meldepflicht-Änderungsgesetz, BGBl I 2015/79, ausgegeben am , mit Wirksamkeit ab die aktuellen Bestrebungen fort, die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht und damit die Lohn- und Gehaltsverrechnungen zu vereinfachen und zu harmonisieren (siehe unter anderem das Steuerreformgesetz 2015/2016, PV-Info 8/2015, Seite 6 ff). Die folgenden, für die Personalverrechnung relevanten Änderungen im ASVG – samt den entsprechenden Anpassungen im BMSVG, Landarbeitsgesetz und AlVG – erfolgten insbesondere vor dem Hintergrund der Reduzierung der Meldeverpflichtungen und der finanziellen Entlastung der Beitragsschuldner.
Einführung einer monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung
Das Melde-, Versicherungs- und Beitragswesen basiert auf drei Komponenten: Versicherungszeit (Ausmaß und Qualität der Versicherung), Beitragsgrundlage der versicherten Person und Beitragsabrechnung.
Diese drei Parameter werden ab in der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung zusammengefasst, mit der (fast) alle Daten, die für die Wartung des Versicherungsverlaufs erforderlich sind, gemeldet werden (§ 34 ASVG); so sind zB Meldungen von Änderungen der Beitragsgrundlag...