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PV-Info 4, April 2020, Seite 30

Diverse lohnsteuerrechtliche Fragen zu den Folgen der COVID-19-Maßnahmen

Michael Seebacher

Das Coronavirus wirbelt unseren gewohnten Arbeitsalltag durcheinander. Vermehrt leisten Arbeitnehmer ihre Arbeit von zu Hause aus, befinden sich in (behördlicher) Quarantäne oder sind aus diversen Gründen an der Dienstleistung verhindert. Daraus ergeben sich auch lohnsteuerrechtliche Fragen; auf einige davon wird im Folgenden eingegangen.

Pendlerpauschale

Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steht dem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen ein Pendlerpauschale zu. Ob Anspruch auf das Pendlerpauschale in voller Höhe oder nur zu einem oder zu zwei Dritteln besteht, hängt von der Anzahl der zurückgelegten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Kalendermonat ab. Arbeitet nun der Arbeitnehmer aufgrund der außerordentlichen Umstände zB von zu Hause aus im Homeoffice, werden Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr zurückgelegt, sodass dieser Umstand Auswirkung auf ein allfälliges Pendlerpauschale hätte.

§ 16 Abs 1 Z 6 lit h EStG sieht eine Sonderregelung vor, wonach das Pendlerpauschale auch für Feiertage sowie für Lohnzahlungszeiträume zu berücksichtigen ist, in denen sich der Arbeitnehmer im Krankenstand oder Urlaub befindet. Fallen Fahrte...

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