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COVID-19-Gesetze
Bitte finden Sie nachfolgend eine Auflistung der für die Personalverrechnung relevanten Regelungen der COVID-19-Gesetze, die nicht ausführlich in dieser Ausgabe der PV-Info abgehandelt werden.
2. COVID-19-Gesetz, BGBl I 2020/16, ausgegeben am
§ 18b Abs 2 AVRAG: Der Fortlauf von laufenden gesetzlichen, kollektivvertraglichen und vertraglichen Verjährungs- und Verfallfristen betreffend Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die am laufen oder nach diesem Tag zu laufen beginnen, wird bis gehemmt.
3. COVID-19-Gesetz, BGBl I 2020/23, ausgegeben am
Vorübergehende Sonderregelungen für Arbeitsunfälle im Homeoffice (§ 175 Abs 1a und 1b ASVG): Für die Dauer von Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 sind Arbeitsunfälle auch Unfälle, die sich im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung am Aufenthaltsort der versicherten Person (Homeoffice) ereignen. Der Aufenthaltsort der versicherten Person (Homeoffice) gilt diesfalls als Arbeitsstätte.
Freistellung von der Arbeitsleistung für Angehörige der COVID-19-Risikogruppe (§ 735 ASVG): Regelung einer Freistellung von Angehörigen der COVID-19-Risikogruppe von der Arbeitsleistung. Dienstnehmer und Lehrlinge mit gravierenden Vorerkrankung...