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Erleichterte Dienstfreistellungen für Eltern während der Coronavirus-Krise
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird in Zeiten der Corona-Krise auf eine besondere Probe gestellt. Die Eltern sind plötzlich im Homeoffice, die Kinder plötzlich nicht mehr im Kindergarten bzw in der Schule – der ganze berufliche und persönliche Alltag ist für viele durch die Corona-Krise auf den Kopf gestellt. Und dies, obwohl zum Glück noch viele gesund sind. Wenn dann noch ein Corona-Krankheitsfall oder Corona-Verdachtsfall hinzukommt, wird diese ungewohnte Situation noch einmal herausfordernder. Welche Maßnahmen können Arbeitgeber setzen, um – trotz der ohnedies schwierigen Situation – ihre Arbeitnehmer mit Betreuungspflichten zu unterstützen bzw mit welchen Ansprüchen sehen sich Arbeitgeber in diesem Zusammenhang konfrontiert? Im Rahmen der beschlossenen Maßnahmen in Zusammenhang mit der Corona-Krise wurde auch eine Sonderfreistellung für Arbeitnehmer mit Betreuungspflichten geschaffen. Dabei dürfen aber die bereits bestehenden Freistellungsmöglichkeiten und -ansprüche nicht vergessen werden.
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Rechtslage mit Stand , 15:00 Uhr.
Pflegefreistellung und Betreuungsfreistellung
Die in § 16 UrlG geregelte Pflege- und Betreuungsfreistellu...