Die Besteuerung der Vereine
11. Aufl. 2022
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S. 593Kapitel K. Werbeabgabe
Kurt Oberhuber
Harb, BMF verneint die Werbeabgabepflicht für Werbeleistungen im Internet, SWK 2000, 640; Leithner, Kurzkommentar zur Werbeabgabe, Wien 2001; Punzhuber/Fragner, Werbeabgabe bei Prospektwerbung, SWK 2013, 668; red, Werbeabgabe: Bemessung, SWK 2011, 59; red, Werbeabgabe: Entgelt, ; red, Werbeabgabe (II), ; red, Werbeabgabe ist verfassungskonform, ; Thiele, Werbeabgabegesetz, Praxiskommentar, 2. Aufl, Wien 2012; Thiele, Verfassungsmäßigkeit der Werbeabgabe auf dem Prüfstand, BFGjournal 2016, 317; Thiele, VfGH: Steuerfreiheit für Onlinewerbung bleibt – Nach dem Spiel ist vor dem Spiel, BFGjournal 2017, 412; Thiele, Beilage von Werbematerialien zu Katalogen und Paketen sind werbeabgabepflichtig, BFGjournal 2019, 142.
1. Vorbemerkung
K001
Steuergegenstand der Werbeabgabe sind Werbeleistungen (zu diesem Begriff s Näheres in Tz K004 f). Rechtsgrundlage für die bundeseinheitliche Werbeabgabe ist das Werbeabgabegesetz, BGBl I 2000/29 (WerbeAbgG 2000), zuletzt geändert durch das Abgabenänderungsgesetz 2020, BGBl I 2019/91, welches gemeinderechtliche Anzeigen- und Ankündigungsabgaben ablöste.
K002
In den VereinsR ist diese Abgabe im Abschnitt ...