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EuGH: Vorsteuerabzug der Zweigniederlassung einer Bank
In seinem Urteil vom , C-165/17, Morgan Stanley & Co International plc, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, wie Vorsteuern einer Zweigniederlassung, die sich in einem Mitgliedstaat befindet, einer Bank mit Hauptniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat in abzugsfähige und nicht abzugsfähige Teile aufzuteilen sind. Dabei ging es ua um die Frage, ob Innenumsätze zwischen der Zweigniederlassung und der Hauptniederlassung bei der Aufteilung der Vorsteuern der Zweigniederlassung zu berücksichtigen sind. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:
Morgan Stanley & Co International plc (im Folgenden kurz: Morgan Stanley), eine Bank mit Sitz im Vereinigten Königreich, unterhält eine Zweigniederlassung in Paris. Die Pariser Zweigniederlassung – als feste Niederlassung – unterliegt in Frankreich der S. 157Mehrwertsteuer. Bei ihr wurden zwei Buchprüfungen bezüglich der Mehrwertsteuer für die Zeiträume vom bis zum und vom bis zum vorgenommen.
Anlässlich dieser Prüfungen wurde festgestellt, dass diese Zweigniederlassung zum einen für ihre örtlichen Kunden Bank- und Finanzumsätze tätigte, hinsichtlich derer sie für eine Mehrwertbesteuerung optiert hat, und...