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EuGH: Umsatzbesteuerung der Folgerechtsvergütung durch Österreich verstößt gegen die MwStSyst-RL
In seinem Urteil vom , C-51/18, Kommission/Österreich, hatte sich der EuGH mit einer Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission gegen Österreich zu befassen. Mit ihrer Klage beantragte die Kommission, festzustellen, dass Österreich gegen seine Verpflichtungen aus Art 2 Abs 1 MwStSyst-RL verstoßen hat, da sie die dem Urheber des Originals eines Kunstwerks aufgrund des Folgerechts zustehende Vergütung der Mehrwertsteuer unterwirft.
Gemäß § 16b UrhG hat der Urheber bei der Weiterveräußerung des Originals eines Werks der bildenden Künste nach der ersten Veräußerung durch den Urheber einen Anspruch auf eine Vergütung in der Höhe eines bestimmten Anteils am Verkaufspreis ohne Steuern (Folgerechtsvergütung). Diese Bestimmung beruht auf der RL 2001/84/EG und soll den Urhebern von Werken der bildenden Künste eine wirtschaftliche Beteiligung am Erfolg ihrer Werke garantieren. Auf diese Weise soll ein Ausgleich zwischen der wirtschaftlichen Situation der bildenden Künstler und der Situation der anderen Kunstschaffenden hergestellt werden, die aus der fortgesetzten Verwertung ihrer Werke Einnahmen erzielen.
Der EuGH hält in seinem Urteil zunächst fest, dass nach Art 2 Abs 1 MwStSyst-RL Lieferung...