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SWI 3, März 2019, Seite 164

Verrechnungspreisermittlung bei Funktionsverlagerungen

Sassmann/Schnekel (IStR 2018, 954 ff) führen aus, dass nach § 1 Abs 3 dAStG zwar vorrangig auf Fremdvergleichswerte abzustellen ist; liegen solche nicht vor, wie zB bei Funktionsverlagerungen, ist ein hypothetischer Fremdvergleich durchzuführen. Für die Bewertung der zu verlagernden Transferpakete ist dabei der Mittelwert oder der wahrscheinliche Einigungswert zwischen dem Mindestpreis des Leistenden und dem Höchstpreis des Leitungsempfängers zu ermitteln. Sassmann/Schnekel untersuchen, ob Steuereffekte, die durch die Funktionsverlagerung ausgelöst werden, bei der Ermittlung des Werts des Transferpakets berücksichtigt werden dürfen, und kommen zu dem Ergebnis, dass bei der Berechnung des Mindestpreises die Steuerbelastung auf den Ertrag aus der Veräußerung des Transferpakets und für die Berechnung des Höchstpreises die steuerlichen Auswirkungen für den Erwerb des Transferpakets (Abschreibungen) nicht zu berücksichtigen seien. Der Fremdvergleichsgrundsatz beinhalte keine Berücksichtigung einer exit tax oder eines tax amortisation benefit. Sonst käme es zudem zu Doppelbesteuerungen, die erst mühsam im Rahmen von Verständigungsverfahren beseitigt werden müssen.

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