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Die neue Zinsschranke im unionsrechtlichen Kontext
Contextualizing the New Interest Limitation Rule with EU Tax Law
Due to infringement proceedings, the Austrian legislature adopted the interest limitation rule of Art 4 ATAD into national corporate income tax law earlier than planned by means of the COVID-19-StMG. Subject of this article is the contextualization of the new § 12a Austrian Corporate Income Tax Law with other provisions of European income tax law.
I. Der (beschleunigte) Weg von der Anti-BEPS-RL ins KStG
Neben Vorschriften für eine Wegzugsbesteuerung (Art 5), eine allgemeine Anti-Missbrauchsbestimmung (Art 6), eine Hinzurechnungsbesteuerung (Art 7 und 8) und Sonder-vorschriften iZm hybriden Gestaltungen (Art 9 bis 9b) sieht die Anti-BEPS-RL in Art 4 die Einführung einer Zinsschranke vor, wobei sich der europäische Gesetzgeber maßgeblich an der Regelungstechnik der vergleichbaren Regelungen im deutschen Ertrag-steuerrecht bzw an den OECD-Empfehlungen in BEPS-Aktionspunkt 4 orientiert hat.
Art 11 Abs 6 Anti-BEPS-RL gewährte Mitgliedstaaten, die zum über gleichermaßen wirksame nationale Anti-Missbrauchsinstrumente wie die Zinsschranke verfügten, eine längere Umsetzungsfrist bis zum . Die Europäische Kommission folgte allerdings der Argumentation von österreichischer Seite, wonach insbesonder...