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SWI 2, Februar 2021, Seite 82

Die neue Zinsschranke im unionsrechtlichen Kontext

Contextualizing the New Interest Limitation Rule with EU Tax Law

Stefanie Geringer

Due to infringement proceedings, the Austrian legislature adopted the interest limitation rule of Art 4 ATAD into national corporate income tax law earlier than planned by means of the COVID-19-StMG. Subject of this article is the contextualization of the new § 12a Austrian Corporate Income Tax Law with other provisions of European income tax law.

I. Der (beschleunigte) Weg von der Anti-BEPS-RL ins KStG

Neben Vorschriften für eine Wegzugsbesteuerung (Art 5), eine allgemeine Anti-Missbrauchsbestimmung (Art 6), eine Hinzurechnungsbesteuerung (Art 7 und 8) und Sonder-vorschriften iZm hybriden Gestaltungen (Art 9 bis 9b) sieht die Anti-BEPS-RL in Art 4 die Einführung einer Zinsschranke vor, wobei sich der europäische Gesetzgeber maßgeblich an der Regelungstechnik der vergleichbaren Regelungen im deutschen Ertrag-steuerrecht bzw an den OECD-Empfehlungen in BEPS-Aktionspunkt 4 orientiert hat.

Art 11 Abs 6 Anti-BEPS-RL gewährte Mitgliedstaaten, die zum über gleichermaßen wirksame nationale Anti-Missbrauchsinstrumente wie die Zinsschranke verfügten, eine längere Umsetzungsfrist bis zum . Die Europäische Kommission folgte allerdings der Argumentation von österreichischer Seite, wonach insbesonder...

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