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Auswirkungen von Prämien auf Altersteilzeit
Die Auswirkungen von Prämien auf das Altersteilzeitgeld bzw die Teilpension wurden vom BMA zusammengefasst. Dabei wird auch auf den Fall eingegangen, dass Prämien (zum Teil) in Freizeit konsumiert werden.
Grundsätzliches
Werden einmalige Prämien – wie zB Treueprämien, Jubiläumszahlungen etc – während einer Altersteilzeit bzw Teilpension ausbezahlt, wird folgendermaßen vorgegangen:
Ist die einmalige Prämie in der Sozialversicherung dem Bereich des laufenden Entgelts zugeordnet, wird diese wie ein laufendes Entgelt für die verringerte Arbeitszeit während der Altersteilzeit/Teilpension behandelt.
Dies führt dazu, dass in dem Monat, in welchem diese Prämie ausbezahlt wird, das Altersteilzeitgeld/die Teilpension jedenfalls deutlich reduziert wird bzw in den meisten Fällen sogar gänzlich wegfällt, da sich der vom Dienstgeber zu tragende „Eigenanteil“ um den Betrag der Prämie erhöht.
Prämien, die in der Sozialversicherung dem Bereich der Sonderzahlungen zugeordnet werden, haben auf die Berechnung des Altersteilzeitgeldes/der Teilpension keine Auswirkungen, analog zu anderen außerordentlichen Sonderzahlungen.
Für diese Beurteilung ist es nicht relevant, welcher Kategorie diese Prämien steuertech...