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PV-Info 2, Februar 2022, Seite 12

Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers unter Unverbindlichkeitsvorbehalt

Thomas Rauch

Im Fall einer freiwilligen Leistung unter Unverbindlichkeitsvorbehalt entsteht kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf weitere Zahlungen dieser Art. Es ist aber auch zulässig, dass der Arbeitgeber die Auszahlung an ein aufrechtes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis im Auszahlungszeitpunkt und eine Mitwirkung des Arbeitnehmers von mindestens sechs Monaten im letzten Geschäftsjahr bindet ().

Der beklagte Arbeitgeber gab jeweils (gegebenenfalls) jährlich mittels Betriebsmitteilung bekannt, dass das vorangegangene Geschäftsjahr sehr positiv gewesen sei und daher der Arbeitgeber sich beim Personal mit einer Prämie bedanken wolle. Die Auszahlung dieser Prämie erfolge „unverbindlich, einmalig unter freiwilliger Basis, ohne wie immer geartete Rechtsansprüche für die Zukunft“. Sie stehe aber nur jenen Arbeitnehmern zu, die „zum Zeitpunkt der Auszahlung in einem aufrechten, ungekündigten Dienstverhältnis stehen und mindestens sechs Monate im vergangenen Geschäftsjahr mitgewirkt haben“. Am wurde eine solche Betriebsmitteilung für das Geschäftsjahr 2019 verlautbart. Dies wurde mit der Information verbunden, dass die Zahlung mit dem Arbeitsentgelt für November erf...

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