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PV-Info 2, Februar 2022, Seite 10

Vorzeitiger Abbruch der Bildungskarenz vor Mindestdauer

Andreas Gerhartl

Wird eine Bildungskarenz bzw Bildungsteilzeit noch vor Erreichen der erforderlichen Mindestdauer abgebrochen, so endet damit auch der Anspruch auf Weiterbildungsgeld bzw Bildungsteilzeitgeld. Eine formlose Einstellung des Leistungsbezugs ist aber unzulässig (BVwG , L511.2119391-1).

Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin stellte am einen Antrag auf Weiterbildungsgeld ab , das ihr für den Zeitraum vom bis (mit Mitteilung) zuerkannt wurde. Am informierte sie das AMS darüber, dass sie die Bildungskarenz mit beenden und wieder zu arbeiten beginnen werde. Das AMS stellte daraufhin den Leistungsbezug ein und überwies das Weiterbildungsgeld für Oktober 2015 nicht mehr.

Weiters wurde das vom 14. 9. bis bezogene Weiterbildungsgeld mit Bescheid vom widerrufen, aber (mangels Verschuldens) nicht zurückgefordert. Als Grund für den Widerruf wurde angegeben, dass die Voraussetzung des § 11 AVRAG, nämlich eine mindestens zweimonatige Bildungskarenz, weggefallen sei. Streitgegenständlich war das Bestehen des Anspruchs für Oktober 2015. In diesem Zusammenhang erließ das AMS am neuerlich einen Bescheid, mit dem es den Bezug des Weiterbildungsgeldes ab einstellte.

Entscheidung des BVwG

Das BVwG entschied, dass d...

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