BauR Wien | Wiener Baurecht
8. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 1 Gebrauchserlaubnis
Judikatur
1) Die Bewilligung nach dem Wiener Gebrauchsabgabegesetz vermag eine nach der BO erforderliche Bewilligung nicht zu substituieren, zumal dafür (wie im angefochtenen Bescheid zutreffend festgehalten) die in der BO getroffenen Rechtsvorschriften maßgeblich sind (/2006/05/0264).