zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Geuder/Fuchs

BauR Wien | Wiener Baurecht

Kommentar

8. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4553-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Geuder/Fuchs - BauR Wien | Wiener Baurecht

§ 3

Geuder/Fuchs

(EB zur StF LGBl 2016/25)

Gemäß § 19 Abs. 1 WHKG 2015 dürfen Brenn- und Kraftstoffe in Feuerungsanlagen bzw Blockheizkraftwerken nur verfeuert werden, wenn sie den Anforderungen des Umweltschutzes entsprechen. Der Einsatz von Brenn- und Kraftstoffen hat dabei derart sachgemäß zu erfolgen, dass es zu keiner ungerechtfertigten Verursachung erheblicher zusätzlicher Emissionen und damit zu keinen vermeidbaren Umweltbelastungen kommt. Die erforderlichen technischen Anforderungen für Brenn- und Kraftstoffe, die dem Stand der Technik entsprechen, können durch Verordnung der Landesregierung nach § 32 Z 3 WHKG 2015 geregelt werden.

Mit dieser VO sollen sowohl die technischen Anforderungen für Brenn- und Kraftstoffe gemäß § 19 WHKG 2015 geregelt als auch den Vorgaben der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken entsprochen werden. Artikel 16 dieser Vereinbarung sieht technische Anforderungen an die Zulässigkeit von Brenn- und Kraftstoffen vor.

Art. 16 Abs. 5 der Vereinbarung bestimmt, dass die Länder die Zulässigkeit der Verwendung von Brenn- und Kraftstoffen aus Gründen des Umweltschutzes an weitere Voraussetzungen knüpfen oder ausschließen können. Von...

Daten werden geladen...