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Geuder/Fuchs

Bauordnung für Wien

Kommentierte Gesetzesausgabe samt Nebengesetzen und wichtigen höchstgerichtlichen Entscheidungen

8. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4553-7

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Geuder/Fuchs - Bauordnung für Wien

§ 41 Grundflächen im Wald- und Wiesengürtel

Anmerkungen

1) Dieser Vorbehalt muss im Bebauungsplan ausgewiesen sein.

2) Wie man einen Wald- und Wiesengürtel „ausgestalten“ kann, ist nirgends bestimmt. Die Bestimmung des § 41 schlägt sich außerdem hinsichtlich des Umfanges der Enteignung mit § 38 Abs 3 lit c.

3) Vgl auch § 36 des Wiener Naturschutzgesetzes. Die Enteignungstatbestände überschneiden sich teilweise; ist in diesen Fällen eine Ausgestaltung mit dem Anliegen des Naturschutzes vereinbar? Vgl auch § 24 Abs 4 NschG.

Bauordnung für Wien

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