Bauordnung für Wien
8. Aufl. 2022
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§ 24 Strafbestimmungen
(EB zur StF LGBl 2014/23)
Diese Bestimmung entspricht weitgehend dem bisherigen § 23 WBAG. Es erfolgte eine Anpassung an den geänderten Regelungsgehalt. Mit § 23 WBAG wurden die auf Grund des Art. 41 der Verordnung (EG) 765/2008 erforderlichen Sanktionen festgelegt.