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Geuder/Fuchs

Bauordnung für Wien

Kommentierte Gesetzesausgabe samt Nebengesetzen und wichtigen höchstgerichtlichen Entscheidungen

8. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4553-7

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Geuder/Fuchs - Bauordnung für Wien

§ 30 Rechtsstreitigkeiten während des Umlegungsverfahrens

Anmerkungen

1) Vgl Anm 1 zu § 29.

2) Als vollzogen gilt die Umlegung offenbar erst am Umlegungstag (§ 32), weil erst an diesem Tag die im § 33 angeführten Rechtswirkungen eintreten.

3) Gemeint ist der Grundbuchsstand am Umlegungstag.

4) Beim Bezirksgericht, in dessen Sprengel die Liegenschaft liegt.

Bauordnung für Wien

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