Bauordnung für Wien
8. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 6 Strafbestimmungen
Anmerkung
1) Der Geldbetrag wurde mit der Nov LGBl 2001/78 geändert. Gemäß § 16 Abs 2 VStG darf die zulässige Ersatzfreiheitsstrafe 6 Wochen nicht überschreiten (materielle Derogation).