BauR Wien | Wiener Baurecht
8. Aufl. 2022
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§ 5
Anmerkung
1) Die Nov LGBl 2020/4 ist am in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die WBTV 2015, LGBl 2015/35, außer Kraft. Für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens anhängige Verfahren gilt die bisherige Rechtslage.
Vorbemerkungen zu den Anlagen der Bautechnikverordnung (WBTV):
Die technischen Bauvorschriften der Länder wiesen zum Teil erhebliche Unterschiede auf, die insbesondere für die Bauwirtschaft, die über Ländergrenzen hinaus Bauprodukte produziert sowie Bauwerke plant und ausführt, ein Hemmnis darstellen und höhere Kosten verursachten. Über Auftrag der Landesamtsdirektorenkonferenz vom März 2000 wurde daher von einer Expertengruppe der Länder in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) der Entwurf einer Ländervereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften ausgearbeitet.
Am empfahl die Landesamtsdirektorenkonferenz im Interesse einer möglichst weitreichenden Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich, den Inhalt der Art. 3 bis 36 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften in die Landesrechtsordnungen zu übernehmen. Dieser Empfehlung wird durch eine Novell...