Bauordnung für Wien
8. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
9. Teil - Bautechnische Vorschriften1)2)
(EB zur Nov LGBl 2008/24)
Ausgehend von der Bauproduktenrichtlinie der EU (89/106/EWG) werden in der Bauordnung für Wien - entsprechend dem Vereinbarungstext - die wesentlichen Anforderungen an Bauwerke ohne technische Details zielorientiert festgelegt.
Die technischen Detailregelungen werden in Richtlinien erfolgen, die vom OIB mit Zustimmung der Länder herausgegeben werden und deren Anwendung in der Folge auf Grund einer Verordnung der Landesregierung verbindlich sein soll.
Die neue formulierte Richtlinie 2018/844 (EPBD) des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Gesamteffizienz von Gebäuden (sog „Gebäuderichtlinie“), ABl L 156 v , S 75 bis 91, ist am in Kraft getreten.
S. 511Ziel dieser Richtlinie ist es, die Gesamtenergieeffizienz der Gebäude unter Berücksichtigung der klimatischen Verhältnisse sowie der Anforderungen an die Gebäudenutzung und der Kostenwirksamkeit zu verbessern. Dazu werden Rahmenbedingungen für die Festlegung von Mindestanforderungen an Gebäude und für die Erstellung von Energieausweisen geschaffen.
Die Umsetzung der neuen Gebäuderichtlinie macht wohl Änderungen der bautechnischen Bestimmungen der Bauordnung für Wien erforderlich.
Anmerkungen
1) ...