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Neues zur vorübergehenden Invalidität
Erste Klarstellungen durch die Rechtsprechung des OGH und neue offene Fragen
Die Reform der vorübergehenden Invalidität durch das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 (SRÄG 2012), BGBl I 2013/3, warf eine Fülle materiell-, verfahrens- und unionsrechtlicher Fragen auf, die der Autor in mehreren Publikationen beleuchtet hat. Nunmehr liegen erste Judikate des OGH zu grundsätzlichen Fragen vor. In der Praxis ergeben sich viele neue, noch nicht behandelte Fragestellungen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die jüngst ergangene Rechtsprechung und bietet Lösungsvorschläge für neue Konstellationen.
1. Gelöste Fragen
1.1. Materielles Recht
1.1.1. Beweismaß für das Vorliegen dauernder Invalidität
1.1.1.1. Rechtslage vor dem Strukturanpassungsgesetz 1996
Vor dem Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl 1996/201, war die unbefristete Invaliditätspension der Regelfall. Bei vorübergehender Invalidität konnte die Leistung gemäß § 256 ASVG alte Fassung für eine bestimmte Frist zuerkannt werden.
Vorübergehende Invalidität war nicht erst dann anzunehmen, wenn ihr Wegfall in absehbarer Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten war, sondern es genügte, dass eine diesbezügliche hohe (große) Wahrscheinlichkeit vom Pensionsversicherungsträger bewiesen wurde, die wes...