TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
EU-BStbG § 82. Inkrafttreten, BGBl. I Nr. 62/2019, gültig ab 01.09.2019

7. Teil Schlussbestimmungen

§ 82. Inkrafttreten

Dieses Bundesgesetz tritt mit in Kraft und ist anwendbar auf Streitbeilegungsbeschwerden hinsichtlich Streitfragen in einem Zusammenhang mit Einkommen oder Vermögen, das in einem Besteuerungszeitraum, der am oder nach dem beginnt, erwirtschaftet wird.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
XAAAA-76765