TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
EU-BStbG § 26. Einigung im Verständigungsverfahren, BGBl. I Nr. 62/2019, gültig ab 01.09.2019

3. Teil Verständigungsverfahren

2. Hauptstück Beendigung des Verständigungsverfahrens

1. Abschnitt Entscheidung

§ 26. Einigung im Verständigungsverfahren

Sobald die zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten innerhalb der in § 24 genannten Frist eine Einigung über die Lösung der Streitfrage erzielt haben, teilt dies die österreichische zuständige Behörde der betroffenen Person unverzüglich mit.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
XAAAA-76765