SCHLUSSTEIL
3. Abschnitt SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 277b. Anzeigemodul
Das Anzeigemodul gemäß § 37b ZustG wird auf den Serviceplattformen für Einzelpersonen, die mittels IKT-Lösungen und IT-Verfahren für das Personalmanagement des Bundes betreut werden, angebunden.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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