BDG 1979 § 274. Ernennung, BGBl. I Nr. 127/1999, gültig von 01.09.1999 bis 31.12.2018

SCHLUSSTEIL

2. Abschnitt ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

13. Unterabschnitt SCHUL- UND FACHINSPEKTOREN

§ 274. Ernennung

Ernennungen auf eine Planstelle der Verwendungsgruppen S 1 oder S 2 mit Wirkung von einem nach dem gelegenen Tag sind nur mehr für Beamte zulässig, die der Verwendungsgruppe S 1 oder S 2 angehören.

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