BDG 1979 § 273. Einteilung, BGBl. I Nr. 127/1999, gültig von 01.09.1999 bis 31.12.2018
SCHLUSSTEIL
2. Abschnitt ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
13. Unterabschnitt SCHUL- UND FACHINSPEKTOREN
§ 273. Einteilung
Für die Besoldungsgruppe der Beamten des Schulaufsichtsdienstes sind die Verwendungsgruppen S 1 und S 2 vorgesehen.
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