SCHLUSSTEIL
2. Abschnitt ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
10. Unterabschnitt BEAMTE DER ALLGEMEINEN VERWALTUNG UND BEAMTE IN HANDWERKLICHER VERWENDUNG
§ 255.
(1) Für die Beamten der Allgemeinen Verwaltung sind folgende Amtstitel vorgesehen.
+--------------+---------+----------+-------------------------------+
! in der ! in der ! ! !
! Verwendungs- ! Dienst- ! Gehalts- ! Amtstitel !
! gruppe ! klasse ! stufe ! !
!--------------+---------+----------+-------------------------------!
! ! ! ! !
! A ! III,IV ! ! Kommissär !
! ! V ! ! Oberkommissär !
! ! VI ! ! Rat !
! ! VII ! ! Oberrat !
! ! VIII ! ! Hofrat; Ministerialrat (auf !
! ! ! ! einer Planstelle der !
! ! ! ! Präsidentschaftskanzlei, des !
! ! ! ! Rechnungshofes, der Volks- !
! ! ! ! anwaltschaft oder eines !
! ! ! ! Bundesministeriums) !
! ! IX ! ! Sektionschef !
!--------------+---------+----------+-------------------------------!
+--------------+---------+----------+-------------------------------+
! in der ! in der ! ! !
! Verwendungs- ! Dienst- ! Gehalts- ! Amtstitel !
! gruppe ! klasse ! stufe ! !
!--------------+---------+----------+-------------------------------!
! B ! III ! ! Revident !
! ! IV ! ! Oberrevident !
! ! V ! ! Amtssekretär !
! ! VI ! ! Amtsrat !
! ! VII ! ! Amtsdirektor !
!--------------+---------+----------+-------------------------------!
! C ! III ! 1 bis 9 ! Kontrollor !
! ! III ! ab 10 ! Oberkontrollor !
! ! IV ! ! Fachinspektor !
! ! V ! ! Fachoberinspektor !
!--------------+---------+----------+-------------------------------!
! D ! III ! 1 bis 9 ! Offizial !
! ! III ! ab 10 ! Oberoffizial !
! ! IV ! ! Oberoffizial !
!--------------+---------+----------+-------------------------------!
+--------------+---------+----------+-------------------------------+
! in der ! in der ! ! !
! Verwendungs- ! Dienst- ! Gehalts- ! Amtstitel !
! gruppe ! klasse ! stufe ! !
!--------------+---------+----------+-------------------------------!
! E ! III ! 1 bis 9 ! Amtswart !
! ! III ! ab 10 ! Oberamtswart !
!--------------+---------+----------+-------------------------------!
(2) Abweichend vom Abs. 1 sind für Beamte der Allgemeinen Verwaltung folgende Amtstitel vorgesehen:
------------------------------+--------------------------------------
für ! Amtstitel
------------------------------+--------------------------------------
den Leiter der Kabinettsdirektor
Präsidentschaftskanzlei
den Leiter der Parlamentsdirektor
Parlamentsdirektion
------------------------------+--------------------------------------
für ! Amtstitel
------------------------------+--------------------------------------
den Leiter der Österreichi- Generaldirektor d. (unter Hin-
schen Nationalbibliothek, zufügung der Bezeichnung der
des Österreichischen Dienststelle)
Staatsarchivs oder der
Österreichischen Staats-
druckerei
den Leiter des Bundesamtes für Präsident d. (unter Hinzufügung
Eich- und Vermessungswesen, der Bezeichnung der Behörde)
des Bundesamtes für Zivil-
luftfahrt, des Bundesdenk-
malamtes, einer Finanzlandes-
direktion, der Finanzprokura-
tur, des Patentamtes, einer
Direktion der PTA
oder des Österreichischen
Statistischen Zentralamtes
------------------------------+--------------------------------------
für ! Amtstitel
------------------------------+--------------------------------------
den Leiter des Österreichischen Gouverneur des Österreichischen
Postsparkassenamtes Postsparkassenamtes
den Leiter der Bundespolizei- Polizeipräsident
direktion Wien
den Beamten der Dienstklasse Parlamentsrat
VIII in der Parlamentsdirek-
tion, wenn er nicht im Biblio-
theks- oder Stenographendienst
verwendet wird
(3) Für die Beamten in handwerklicher Verwendung sind folgende Amtstitel vorgesehen:
+-------------+--------+----------+---------------------------------+
! in der ! in der ! ! !
! Verwendungs-! Dienst-! Gehalts- ! Amtstitel !
! gruppe ! klasse ! stufe ! !
!-------------+--------+----------+---------------------------------+
! P 1,P 2 ! III ! 1 bis 9 ! Offizial !
! ! III ! ab 10 ! Oberoffizial !
! ! IV ! ! Oberoffizial !
!-------------+--------+----------+---------------------------------+
! P 3 ! III ! 1 bis 9 ! Offizial !
! ! III ! ab 10 ! Oberoffizial !
!-------------+--------+----------+---------------------------------+
! P 4,P 5 ! III ! 1 bis 9 ! Amtswart !
! ! III ! ab 10 ! Oberamtswart !
!-------------+--------+----------+---------------------------------+
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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