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BDG 1979 § 217., BGBl. Nr. 148/1988, gültig von 01.10.1988 bis 26.06.1992

BESONDERER TEIL

7. Abschnitt LEHRER

8. Unterabschnitt Rechte

§ 217.

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(1) Für die Lehrer sind folgende Amtstitel vorgesehen:

+-------------+----------------------------------------------------+

! ! Amtstitel !

! +---------------------------+------------------------+

! Verwendungs-! in den Gehaltsstufen 1 ! ab der Gehaltsstu- !

! gruppe(n) ! bis 9 ! fe 10 !

+-------------+---------------------------+------------------------+

! L PA, L 1 ! Professor !

+-------------+----------------------------------------------------+

! ! je nach Verwendung !

! +---------------------------+------------------------+

! ! Berufsschullehrer ! Berufsschuloberleh- !

! ! ! rer !

! ! Erzieher ! Obererzieher !

! ! Fachlehrer ! Fachoberlehrer !

! L 2 ! Kindergärtnerin an ! Oberkindergärtnerin !

! ! Übungskindergärten ! an Übungskindergär- !

! ! ! ten !

! ! Sonderkindergärtnerin ! Obersonderkinder- !

! ! ! gärtnerin !

+-------------+----------------------------------------------------+

! ! Amtstitel !

! +---------------------------+------------------------+

! Verwendungs-! in den Gehaltsstufen 1 ! ab der Gehaltsstu- !

! gruppe(n) ! bis 9 ! fe 10 !

+-------------+---------------------------+------------------------+

! ! je nach Verwendung !

! +---------------------------+------------------------+

! ! Sonderschullehrer ! Sonderschuloberleh- !

! L 2 ! ! rer !

! ! Übungsschullehrer ! Übungsschuloberleh- !

! ! ! rer !

+-------------+----------------------------------------------------+

! ! Kindergärtnerin an ! Oberkindergärtnerin !

! ! Übungskindergärten ! an Übungskindergär- !

! ! ! ten !

! L 3 ! Lehrer für (unter Hinzu- ! Oberlehrer für (un- !

! ! fügung des Unterrichts- ! ter Hinzufügung des !

! ! gegenstandes) ! Unterrichtsgegen- !

! ! ! standes) !

+-------------+----------------------------------------------------+

! ! Amtstitel !

! +---------------------------+------------------------+

! Verwendungs-! in den Gehaltsstufen 1 ! ab der Gehaltsstu- !

! gruppe(n) ! bis 9 ! fe 10 !

+-------------+---------------------------+------------------------+

! ! je nach Verwendung !

! +---------------------------+------------------------+

! L 3 ! Sonderkindergärtnerin ! Obersonderkinder- !

! ! ! gärtnerin !

+-------------+---------------------------+------------------------+

(2) Für die Lehrer sind abweichend vom Abs. 1 folgende Amtstitel vorgesehen:

+-------------------------------------+----------------------------+

für den ! Amtstitel

+-------------------------------------+----------------------------+

Leiter einer Schule (mit Aus-

nahme des Pädagogischen In-

stitutes), eines Bundeskon-

vikts, zum Direktor er-

nannten fachlichen Leiter

eines Hochschulinstitutes Direktor

Stellvertreter des Leiters an

einer Höheren Internatsschu-

le des Bundes Direktorstellvertreter

Leiter einer Abteilung eines

Pädagogischen Institutes Abteilungsleiter

Vorstand einer Abteilung einer

Lehranstalt im Sinne schul-

rechtlicher Vorschriften

(mit Ausnahme des Pädagogi-

schen Institutes) Abteilungsvorstand

+-------------------------------------+----------------------------+

für den ! Amtstitel

+-------------------------------------+----------------------------+

Fachvorstand einer Lehranstalt

für wirtschaftliche Frauen-

berufe, zum Fachvorstand er-

nannten fachlichen Leiter

eines Hochschulinstitutes Fachvorstand

Erziehungsleiter an einer Inter-

natsschule des Bundes Erziehungsleiter

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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