BDG 1979 § 207c. Verlautbarung, BGBl. I Nr. 61/1997, gültig von 01.09.1997 bis 31.03.2013

BESONDERER TEIL

7. Abschnitt LEHRER

5. Unterabschnitt Ausschreibung und Besetzung von Planstellen für leitende Funktionen

§ 207c. Verlautbarung

Die Ausschreibung ist im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ zu verlautbaren. Zusätzlich kann sie auch auf andere geeignete Weise verlautbart werden.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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