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BDG 1979 § 207b. Inhalt der Ausschreibung, BGBl. I Nr. 138/2017, gültig ab 01.01.2019

BESONDERER TEIL

7. Abschnitt LEHRER

5. Unterabschnitt Ausschreibung und Besetzung von Planstellen für leitende Funktionen

§ 207b. Inhalt der Ausschreibung

(1) Die Ausschreibung hat

1. die mit dem Arbeitsplatz verbundenen Aufgaben,

2. die Ernennungserfordernisse,

3. den Hinweis auf das Erfordernis des § 207e Abs. 2 Z 2,

4. den Hinweis, dass in der Bewerbung die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung, die Führungs- und Managementkompetenzen sowie die Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten darzustellen sind,

5. den Dienstort,

6. die Schule oder die Schulen (den Schulcluster),

7. die Bewerbungsfrist und

8. die Einreichungsstelle für die Bewerbungsgesuche

zu enthalten.

(2) Wenn es sich für die Erfüllung der Aufgaben des Arbeitsplatzes als erforderlich erweist, sind in der Ausschreibung zusätzliche fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten anzuführen.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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