BDG 1979 § 203m. Sonderbestimmungen für Lehrer im Bereich der Justizanstalten, BGBl. I Nr. 138/2017, gültig ab 01.01.2018

BESONDERER TEIL

7. Abschnitt LEHRER

3. Unterabschnitt Ausschreibung und Besetzung freier Lehrer-Planstellen

§ 203m. Sonderbestimmungen für Lehrer im Bereich der Justizanstalten

Die §§ 203 bis 203h sind auf Lehrer im Bereich der Justizanstalten nicht anzuwenden.

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