BESONDERER TEIL
7. Abschnitt LEHRER
3. Unterabschnitt Ausschreibung und Besetzung freier Lehrer-Planstellen
§ 203i. Entsprechende Ausbildung
Eine entsprechende Ausbildung nach § 203h Abs. 1 Z 1 liegt vor, wenn der Bewerber die Ernennungserfordernisse für den Unterricht
1. in den auf Grund der Ausschreibung an der jeweiligen Schule (den jeweiligen Schulen) erforderlichen Unterrichtsgegenständen oder
2. – wenn nur ein Unterrichtsgegenstand verlangt ist – in dem auf Grund der Ausschreibung an der jeweiligen Schule (den jeweiligen Schulen) erforderlichen Unterrichtsgegenstand
aufweist.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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