BDG 1979 § 203c. Verlautbarung, BGBl. I Nr. 61/1997, gültig von 01.09.1997 bis 31.03.2013

BESONDERER TEIL

7. Abschnitt LEHRER

3. Unterabschnitt Ausschreibung und Besetzung freier Lehrer-Planstellen

§ 203c. Verlautbarung

Jede Ausschreibung ist im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ zu verlautbaren. Zusätzlich kann sie auch auf andere geeignete Weise verlautbart werden.

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