BDG 1979 § 195. Rechte Mitwirkung bei wissenschaftlichen
(künstlerischen) Arbeiten und Veröffentlichung wissenschaftlicher
(künstlerischer) Arbeiten, BGBl. Nr. 148/1988, gültig ab 01.10.1988
BESONDERER TEIL
6. Abschnitt UNIVERSITÄTSLEHRER
Rechte
§ 195. Rechte Mitwirkung bei wissenschaftlichen (künstlerischen) Arbeiten und Veröffentlichung wissenschaftlicher (künstlerischer) Arbeiten
Die §§ 182 und 183 gelten sinngemäß.
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