BESONDERER TEIL
6. Abschnitt UNIVERSITÄTSLEHRER
Rechte
§ 184.
Amtstitel
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Für Beamte des Schulaufsichtsdienstes ist in der Verwendungsgruppe S 1 der Amtstitel "Landesschulinspektor" und in der Verwendungsgruppe S 2 je nach Verwendung der Amtstitel "Bezirksschulinspektor" oder "Berufsschulinspektor" vorgesehen.
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