BDG 1979 § 14a. Konkurrenz von Verfahren nach § 14 und nach §§ 38 oder 40 Abs. 2, BGBl. I Nr. 140/2011, gültig ab 01.01.2012

ALLGEMEINER TEIL

2. Abschnitt DIENSTVERHÄLTNIS

Übertritt und Versetzung in den Ruhestand

§ 14a. Konkurrenz von Verfahren nach § 14 und nach §§ 38 oder 40 Abs. 2

Bei Zusammentreffen von Verfahren nach § 14 und von Verfahren nach den §§ 38 oder 40 Abs. 2 ruht das jeweils später eingeleitete Verfahren bis zum Abschluss des jeweils früher eingeleiteten Verfahrens.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAA-76560