Richtlinie des BMF vom 19.12.2008, BMF-010222/0282-VI/7/2008
7. Begriff der Betriebsübertragung

7.3. Änderung der Rechtsform

172Vergleiche auch die Ausführungen in Rz 82 f.

Wird bloß die Rechtsform geändert, unter der ein Betrieb geführt wird, liegt keine Betriebsübertragung vor. Eine solche bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits existierenden Betrieb ist dann anzunehmen, wenn unter der neuen Rechtsform die für den konkreten Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen weitergeführt werden, ohne dass diese Betriebsgrundlagen auf einen neuen Betriebsinhaber übertragen werden.

Beispiel 1:

Eine OG, an welcher 3 Gesellschafter zu gleichen Teilen beteiligt sind, betreibt einen Gewerbebetrieb. Die drei Gesellschafter der OG bringen diesen Gewerbetrieb in eine neu gegründete GmbH ein, an welcher sie ebenfalls zu gleichen Teilen beteiligt sind. Es liegt eine bloße Änderung der Rechtsform vor, für welche keine Begünstigung nach dem NeuFöG zusteht, weil kein Wechsel in der Person des Betriebsinhabers stattfindet.

Beispiel 2:

Ein Einzelunternehmer betreibt einen Gewerbebetrieb. Mit seiner Ehefrau als Komplementär gründet er eine KG, in welche das Einzelunternehmen eingebracht wird. Die Ehefrau hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt. Er steht dem Unternehmen nur mehr als Kommanditist mit einer Beteiligung von weniger als 50% ohne Geschäftsführungskompetenz zur Verfügung. In diesem Fall liegt eine begünstigte Betriebsübertragung iSd NeuFöG vor, weil keine bloße Änderung der Rechtsform, sondern ein Wechsel in der Person des Betriebsinhabers erfolgt.


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
Materie:
Steuer
Betroffene Normen:
NeuFöG, Neugründungs-Förderungsgesetz, BGBl. I Nr. 106/1999
NeugründungsVO, BGBl. II Nr. 278/1999
ÜbertragungsVO, BGBl. II Nr. 483/2002
ÜbermittlungsVO, Elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 NeuFöG, BGBl. II Nr. 216/2005
§ 2 Z 3 NeuFöG, Neugründungs-Förderungsgesetz, BGBl. I Nr. 106/1999
Verweise:
NeuFöR, Neugründungs-Förderungs-Richtlinien Rz 82 f
Schlagworte:
Neugründungsförderungsgesetz - Neugründungsförderung - Neugründung - Betriebsneugründung - Betriebsübertragung - Übertragung - Änderung der Rechtsform
Stammfassung:
BMF-010222/0282-VI/7/2008

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
UAAAA-76458