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Richtlinie des BMF vom 22.03.2005, 06 0104/9-IV/6/00
5 Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
5.4 Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen

...ABC der Vereinbarungen:


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Umlaufbeschluss
Maßgeblichkeit der für Verträge zwischen nahen Angehörigen geltenden Kriterien
Keine Anerkennung im Rahmen der Beweiswürdigung, wenn nicht zeitnah nach außen zum Ausdruck gekommen
Unangemessenes Leistungsentgelt (siehe Rz 1228 ff)
Zu hohes Entgelt
Wesentlich zu niedriges Entgelt
Unübliche Abwicklung der Leistungsbeziehung
Orientierung an gesetzlich bzw. verordnungsmäßig festgelegten Höchstentgelten (hier Maklerprovision)
Urlaub (siehe Rz 1176)
Fremdunüblichkeit des Leistens einer (gesetzlich unwirksamen) Urlaubsablöse statt Urlaubsgewährung
Verdeckte Ausschüttung (siehe Rz 1196 ff)
siehe Kapitalgesellschaften und Gesellschafter-Geschäftsführer
siehe Erkenntnis bei Abschn. 5.4.8
Vortäuschung von Leistungen
Werkvertrag (siehe Rz 1177 ff)
Wartungsarbeiten am PKW als familienhafte Mitarbeit
Überhöhte Provisionszahlungen: im Ausmaß der überhöhten Zahlung nicht abzugsfähig
;
Schreibarbeiten für einen Schriftsteller: kein Ausfluss familienhafter Mitarbeit bei Fremdüblichkeit
Unüblichkeit von Werkvertragsabschlüssen mit drei nahen Angehörigen durch einen praktischen Arzt
Keine Publizität bei Erstellung von Rechnungen anlässlich der Bilanzierung und Rückdatierung auf das entsprechende Jahr
Fremdunüblichkeit eines leistungsunabhängigen Pauschalhonorars
Wirtschaftliche Betrachtungsweise
Zession
Erfordernis der zeitgerechten Anzeige


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
Materie:
Steuer
Betroffene Normen:
Verweise:


EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1228




EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1176

EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1196
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Abschnitt 5.4.8

EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1177






Schlagworte:
Einkommensteuer
Stammfassung:
06 0104/9-IV/6/00

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
LAAAA-76448