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Richtlinie des BMF vom 22.03.2005, 06 0104/9-IV/6/00
5 Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
5.4 Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen

...ABC der Vereinbarungen:


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Nachbuchung
an Stelle Erfassung als laufender Kassaausgang erfüllt nicht das Merkmal der Publizität
Notariatszwanggesetz (siehe Rz 1134)
Verstösse führen nicht zur Unbeachtlichkeit des Rechtsgeschäfts
Notwendigkeit einer Leistungserbringung
bewirkt für sich gesehen keine Publizität
Pachtverhältnis (siehe Rz 1210 ff)
Unüblichkeit einer von wirtschaftlichen Verhältnissen unabhängigen Pachtzinsvereinbarung
Nichtanerkennung einer rückwirkenden Pachtvertragsänderung
Nichtanerkennung einer Jahrespacht von 4.000 S (290,69 Euro) bei einem Betriebskapital von 365.000 S (26.525,58 Euro)
Mangelnde Einkunftsquellenschaft bei Verpachtung einer Liegenschaft an eine GmbH durch beherrschenden Gesellschafter ohne Zufluss von Pachtzinsen
Pauschalhonorar
Unüblichkeit bei von der Leistungserbringung unabhängigem Anfall
Prämienzahlung (siehe Rz 1174)
Fremdunüblichkeit bei einer Höhe von 80% des Jahresgehaltes
Publizität - Allgemeine Grundsätze (siehe Rz 1132 f)
Vermeidung willkürlicher Herbeiführung steuerlicher Folgen
Erfordernis eindeutiger schriftlicher Abmachungen
Erfordernis der Anzeige beim sachlich zuständigen Finanzamt
Bedeutsamkeit der Dokumentation in den Büchern für Rechtsgrundlage einer Leistung
Erfordernis der zeitgerechten Anzeige stiller Zessionen
Nachbuchung an Stelle Erfassung als laufender Kassaausgang
Erstellung von Rechnungen anlässlich der Bilanzierung und Rückdatierung auf das Jahresende
Kein Erfordernis der Schriftform bei Fixierung wesentlicher Vertragsbestandteile und Beweis des Abschlusses
Rückstellungen
Bildung bei fremdunüblichen Aufwendungen unzulässig
Rückwirkende Rechtsgeschäfte (siehe Rz 1141)
im Steuerrecht ganz allgemein nicht anzuerkennen
Erfordernis der Bekanntgabepflicht "pro futuro" (im Vorhinein)
Unterlagenvorlage erst im Betriebsprüfungsverfahren
rückwirkende Änderung der Gewinnaufteilung einer Mitunternehmerschaft
Nachträglich erstellte Aufstellung über erbrachte Leistungen
nachträglich behaupteter zwei Jahre nicht verbuchter Mietvertrag


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
Materie:
Steuer
Betroffene Normen:
Verweise:

EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1134


EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1210





EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1174

EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1132
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1133








EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1141



Schlagworte:
Einkommensteuer
Stammfassung:
06 0104/9-IV/6/00

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
LAAAA-76448