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Richtlinie des BMF vom 22.03.2005, 06 0104/9-IV/6/00
5 Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
5.4 Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen

...ABC der Vereinbarungen:


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Gehaltszahlungen (siehe Rz 1148 ff)
siehe auch "Dienstverhältnis"
siehe Erkenntnis bei Abschn. 5.4.6.2
siehe auch "Kollektivvertrag"
Innerbetrieblicher Vergleich mit anderen Angestellten zulässig
Orientierung der Angemessenheit bei äußerem Betriebsvergleich an Stellenangeboten in Wirtschaftszeitungen
Unangemessenheit des sprunghaften Ansteigens von Bezügen
Orientierung der Höhe an Qualität und Quantität der Leistungen
Reduktion überhöhter Lohnzahlungen auf angemessene Höhe (Erkenntnis betreffend Rechtsanwaltsanwärter; Ordinationshilfe; ausgebildete Ärztin als Ordinationshilfe)
;
;
Unschärfen bei der Höhe einer Entlohnung
bei der Überprüfung der Angemessenheit ist eine gewisse Bandbreite zu berücksichtigen
Keine Anerkennung einer wesentlich höheren Bezahlung trotz kürzerer Vordienstzeit
Eine besondere Vertrauenswürdigkeit rechtfertigt nicht ein das allgemeine Gehaltsniveau wesentlich übersteigendes Gehalt
Nicht regelmäßige Lohnauszahlungen sprechen gegen den Abschluss eines Dienstvertrages
Unüblichkeit des jahrelangen Stundens von Gehaltsforderungen
Unüblichkeit des jahrelangen Unterbleibens von Lohnauszahlungen
Gehaltshöhe - innerbetrieblicher Vergleich
Gehaltshöhe - ausserbetrieblicher Vergleich
Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen anhand eines äußeren und inneren Betriebsvergleiches
Keine Anerkennung zu niedriger eklant unangemessener Lohnzahlungen
Fremdunüblichkeit der Gehaltsfortzahlung an die geschiedene Gattin trotz Verzichtes auf ihre Arbeitsleistung
Keine Anerkennung bei Nichtauszahlung von Teilen des Nettolohnes trotz Einbehaltes von Lohnsteuer und Sozialversicherung
Unangemessenheit eines sprunghaften Ansteigens des Lohnes ohne Veränderung der Arbeitsleistung
Unangemessenheit eines sich an der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage orientierenden Gehaltes
Gesellschafter-Geschäftsführer (siehe Rz 1200 ff)
Überhöhte Bezüge sind verdeckte Gewinnausschüttung
Fremdvergleich bei Vereinbarungen zwischen Gesellschafter-Geschäftsführer und Gesellschaft
Maßgebliche Kriterien für die Anerkennung von Beziehungen zwischen Gesellschafter-Geschäftsführer und Gesellschaft
Beurteilung der Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen an Hand eines äußeren und inneren Betriebsvergleiches
Üblichkeit des Interessensgegensatzes zwischen Gesellschafter und Geschäftsführer
Unüblichkeit der unentgeltlichen Zurverfügungstellung einer Wohnung zusätzlich zum angemessenen Bezug
Keine Anerkennung der Abtretung eines Gesellschaftsanteiles an die Ehegattin, wenn die Möglichkeit offen gelassen wird, den Abtretungspreis auf unbestimmte Zeit nicht einzufordern
Unüblichkeit der Vereinbarung von Nebenleistungen (Dienstwagen, Pensionszusage, Versicherung) bei Unternehmen mit Umsatz von ca. 3 Mio. S (218.018,50 Euro)
Unüblichkeit einer vom Beteiligungsausmaß abhängigen Tantieme
Unüblichkeit der Bestellung eines Geschäftsführers, um allen an der GmbH beteiligten Familien die Vertretung in der Geschäftsführung zu ermöglichen
Keine Anerkennung einer Pensionszusage, die als Ganzes einem fremden Geschäftsführer nicht gemacht worden wäre
Gleichmäßigkeit der Besteuerung
Verletzung durch willkürliche Herbeiführung steuerliche Wirkungen
Gütergemeinschaft (siehe Rz 1181 ff und Rz 1224)
Kein automatisches Zufliessen an beide Ehegatten
Erfordernis der Mitarbeit im Betrieb
Ausschluss des Dienstverhältnisses bei Gütergemeinschaftsvertrag


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
Materie:
Steuer
Betroffene Normen:
Verweise:
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1148
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Abschnitt 5.4.6.2


















EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1200










EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1181
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1224



Schlagworte:
Einkommensteuer
Stammfassung:
06 0104/9-IV/6/00

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
LAAAA-76448