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Richtlinie des BMF vom 22.03.2005, 06 0104/9-IV/6/00
5 Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
5.4 Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen

...ABC der Vereinbarungen:


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Darlehensverhältnis (siehe Rz 1214)
Fremdunüblichkeit eines zinsenlosen Darlehens
Fremdunüblichkeit einer verspäteten Zinsenverrechnung
Fremdunüblichkeit des Verzichtes auf Einforderung fälliger Zinsen
Fremdunüblichkeit des Fehlens klarer Kündigungs-, Tilgungs- und Zinszahlungsvereinbarungen
Erfordernis der Dokumentation der Leistungsabwicklung (zB Überweisungen, Empfangsbestätigungen)
Unglaubwürdigkeit einer schriftlichen Erklärung über eine 13 Jahre zuvor zustandegekommene mündliche Vereinbarung mangels zeitnaher Erstellung
Umdeutung zinsenloser und nichtbesicherter Geldleistungen bei personeller Verflechtung von Personengesellschaften in Einlagen
Umdeutung eines fremdunüblichen Bilanzpostens Darlehen in Eigenkapital
Schenkung von dem Betrieb entnommenen Geldbeträgen und anschließende Darlehensaufnahme dieser Beträge für betriebliche Zwecke ist nicht anzuerkennen
Dienstverhältnis (siehe Rz 1148 ff)
zur Höhe des Gehaltes siehe Gehaltszahlungen, Kollektivvertrag
(mangelhafte) Beweiswürdigung iZm angeblich umfangreichen - jede Freizeit ausschließenden - Bereitschaftsdiensten
Ersetzen einer sonst notwendigen Arbeitskraft
Unklarer Inhalt und Fremdunüblichkeit bei Nichtvorliegen einer Vereinbarung über Dienstbeginn und -ende
Unklarer Inhalt und Fremdunüblichkeit bei Nichtvorliegen einer Vereinbarung für den Fall, dass vereinbarte und tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung auseinander fallen
Unklarer Inhalt und Fremdunüblichkeit bei Nichtvorliegen einer Vereinbarung darüber, ob Telefondienst Bereitschaftsdienst oder Vollarbeitszeit darstellt
Fremdunüblichkeit bei Bestehen eines Großteiles der Arbeitsleistung in Bereitschaftsdienst
Fremdunüblichkeit der Gehaltsfortzahlung an die geschiedene Gattin trotz Verzichtes auf ihre Arbeitsleistung
Keine Anerkennung bei Nichtauszahlung von Lohnzahlungen, trotz Einbehaltes von Lohnsteuer und Sozialversicherung
Fremdunüblichkeit der Gewährung eines Betriebsausfluges anstatt eines Urlaubes
Fremdunüblichkeit einer Urlaubsablöse statt Urlaubsgewährung
Kein zwingender Schluss, dass Angestelltentätigkeit des nahen Angehörigen deshalb nicht 20 Wochenstunden betragen kann, weil eigene gewerbliche Tätigkeit (10 Wochenstunden) ausgeübt und Haushalt mit Kind geführt wird
Dienstwagen (siehe Rz 1170)
Fremdunüblichkeit der unentgeltlichen Zurverfügungstellung an den Geschäftsführer bei Betrieb mit 3 Mio. S (218.018,50 Euro) Umsatz
Dienstwohnung (siehe Rz 1161 ff)
Unüblichkeit der Zurverfügungstellung einer Dienstwohnung bei Betrieben mittlerer Größe
Üblichkeit der Zurverfügungstellung einer Dienstwohnung zB bei Nachtdienstverrichtung
Familiäre Veranlassung trotz Zweckmäßigkeit des Wohnsitzes am Betriebsort eines zu unregelmäßigen Zeiten Wartungsarbeiten verrichtenden Arbeitnehmers, wenn Wohnung nicht für Fremden errichtet worden wäre
Keine Betriebsvermögenszugehörigkeit hinsichtlich einer Wohnung, die an eine Arbeitnehmerin überlassen wird, mit der der Steuerpflichtige gemeinsame Kinder hat
Fremdunüblichkeit einer Entlohnung eines Teilzeitbeschäftigten durch Auszahlung eines unter dem Existenzminimum liegenden Gehaltes und Überlassung einer mit dem Sachbezugswert bewerteten Wohnung
Unüblichkeit der Zurverfügungstellung einer fast 100 m2 großen Dienstwohnung an die teilzeitbeschäftigte studierende Tochter, da damit vorrangig die Wünsche, die Wohnbedürfnisse nicht mehr in der elterlichen Wohnung zu befriedigen, erfüllt werden
Kein betriebliches Interesse bei Zurverfügungstellung einer Wohnung an einen Arbeitnehmer, um ihm Fahrtstrecke von 10 km zu ersparen


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
Materie:
Steuer
Betroffene Normen:
Verweise:
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1214







EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1148








EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1170

EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1161






Schlagworte:
Einkommensteuer
Stammfassung:
06 0104/9-IV/6/00

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
LAAAA-76448