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Richtlinie des BMF vom 05.06.2013, BMF-010203/0252-VI/6/2013
23 Gemeinsame Vorschriften bezüglich der Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG 1988 (§ 32 EStG 1988)
23.2 Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 EStG 1988
23.2.3 ABC - Einzelfälle von Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988

Schmerzengeld

6867Schmerzengeld und Aufwandersatz für Pflege stellen keine Entschädigungen gemäß § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 dar; da derartige Zahlungen nicht zu den Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 EStG 1988 gehören, ist Steuerpflicht nur bei Zufluss als Rente gegeben.

Schüttmaterial

6868Für die Entnahme von Schüttmaterial gezahlte Vergütungen stellen keine Entschädigung iSd § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 dar ().

Servitut

6869Wird für die Einräumung einer Servitut eine Zahlung geleistet, kann eine Entschädigung dann gegeben sein, wenn mit dieser Zahlung Ertragsausfälle (zB die Verringerung zukünftiger Mietentgelte) kompensiert werden, sonst liegt eine Wertminderung des Gebäudes bzw. Abgeltung der Nutzung vor (, zur Errichtung einer Fußgängerpassage).

Sonderzahlung

6870Siehe unter "Arbeitnehmer" (Rz 6824).

Stilllegungsprämien

6871Siehe Rz 4140 ff und 5001 ff.

Streikgelder

6872Streikgelder der Gewerkschaft stellen keine Entschädigungen iSd § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 dar, weil der Schaden freiwillig verursacht wird.

Teilwaldrecht

6873Siehe Rz 4140 ff und 5001 ff.

U-Bahnbau

6874Siehe unter "Geschäftsbeeinträchtigungen" (Rz 6844).

Unterhalt

6875Eine Einmalzahlung zur Abgeltung einer gesetzlichen Unterhaltsleistung ist nicht steuerbar; daher besteht für die Anwendung des § 32 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 kein Raum (zB Unterhaltszahlungen an die Hinterbliebenen nach einem tödlichen Unfall des Unterhaltsverpflichteten); bei Zufluss in Form wiederkehrender Bezüge besteht Steuerpflicht nach § 29 Z 1 EStG 1988 ().


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
Materie:
Steuer
Betroffene Normen:
Verweise:


EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 6824
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4140
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 5001
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 6844
Schlagworte:
Einkommensteuer - Schmerzensgeld - Dienstbarkeit
Stammfassung:
06 0104/9-IV/6/00

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
LAAAA-76448