Radio
1622Siehe Rz 4741, Stichwort "Radio".
Rechtsberatungskosten
1623Kosten eines Rechtsanwalts sind Betriebsausgaben, soweit ein Zusammenhang mit dem Betriebsgeschehen nachgewiesen wird (zB Beratung im Bereich Arbeits-, Versicherungs-, Vertragsrecht, Einbringung betrieblicher Forderungen). Kosten für die Vertragserrichtung und Beratung, die der Anschaffung von Wirtschaftsgütern dienen, sind entsprechend der Nutzungsdauer abzuschreiben.
Reisekosten
1624Siehe Rz 1378 ff sowie Stichwort "Studienreisen" (Rz 1651).
Rentenzahlungen
1625Siehe Rz 7001 ff.
Repräsentationsaufwendungen
1626Siehe Rz 4808 ff.
Rückdeckungsversicherung
1627Zu Rückdeckungsversicherungen für Abfertigungen siehe Rz 3368 f.
Rückzahlungen
1628Die freiwillige Rückzahlung von Einnahmen zur Vermeidung der Steuerprogression ist keine Betriebsausgabe (). Betriebsausgaben sind aber die Rückzahlung eines Kaufpreises für eine Warenlieferung () und die Herausgabe von Vorjahresgewinnen aus Anlass eines Urteiles auf Herausgabe des Betriebes im Erbschaftsprozess ().
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Zusatzinformationen | |
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Gültig ab: | |
Materie: | Steuer |
Betroffene Normen: | EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 § 4 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Verweise: | EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4741 EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1378 EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1651 EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 7001 EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4808 EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 3368 EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 3369 |
Schlagworte: | Einkommensteuer |
Stammfassung: | 06 0104/9-IV/6/00 |
Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at
Fundstelle(n):
LAAAA-76448