Lästiger Gesellschafter
1587Siehe Rz 5998 f.
Lebensversicherung
1588Siehe Rz 1267 f.
Legate
1589Siehe "Erbauseinandersetzung" (Rz 1521).
Lexikon
1590Siehe "Fachbücher, Fachliteratur" (Rz 1525).
Literatur
1591Siehe "Fachbücher, Fachliteratur"(Rz 1525) sowie Rz 4736, Stichwort "Literatur".
Lizenzgebühren
1592Gebühren für die Nutzung fremder Erfindungen und Rechte sind Betriebsausgaben. Über längere Zeiträume laufende Beträge sind zu aktivieren (beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner dann, wenn der Erwerb eines Nutzungsrechtes gegeben ist).
Hinsichtlich der Nichtabzugsfähigkeit von Lizenzzahlungen an eine ausländische Domizilgesellschaft siehe .
Lohnaufwand
1593Ist grundsätzlich Betriebsausgabe, auch bei sonstigen geldwerten Vorteilen (Nutzung eines Firmenfahrzeuges), freiwilligem Sozialaufwand oder Zahlungen an Schwarzarbeiter. Geldstrafen, die über den Arbeitnehmer verhängt und vom Arbeitgeber ersetzt wurden, stellen abzugsfähigen Lohnaufwand dar (und sind beim Arbeitnehmer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: ). Die Identität von Personen, die kurzfristig beschäftigt waren, ist vom Betriebsinhaber festzuhalten, andernfalls können die Zahlungen nicht zum Abzug als Betriebsausgabe zugelassen werden ().
Zu Verträgen mit nahen Angehörigen siehe Rz 1148 ff.
Lösegeld
1594Zahlungen für Betriebsinhaber und Gesellschafter von Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften sind nicht abzugsfähig, da das Motiv für die Entführung in der Kapitalkraft und Vermögenslage der Person liegt. Keine Betriebsausgabe ist auch die Prämie einer Lösegeldversicherung.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Zusatzinformationen | |
---|---|
Gültig ab: | |
Materie: | Steuer |
Betroffene Normen: | EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 § 4 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Verweise: | EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 5998 EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 5999 EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1267 EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1268 EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1521 EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1525 EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4736 EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1148 |
Schlagworte: | Einkommensteuer |
Stammfassung: | 06 0104/9-IV/6/00 |
Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at
Fundstelle(n):
LAAAA-76448