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Richtlinie des BMF vom 05.06.2013, BMF-010203/0252-VI/6/2013
23 Gemeinsame Vorschriften bezüglich der Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG 1988 (§ 32 EStG 1988)
23.2 Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 EStG 1988
23.2.3 ABC - Einzelfälle von Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988

Dienstleistung

6832Wird das Entgelt für bereits erbrachte Dienstleistungen erst bei Ende des Dienstvertrages eingefordert, liegt keine Entschädigung iSd § 32 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 vor.

Dienstleistungsvertrag

6833Werden wegen der Nichterfüllung von Dienstleistungs- oder Lieferverträgen Schadenersatzforderungen geltend gemacht, liegt kein Schaden vor, der durch ungewöhnliche Ereignisse, die außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes liegen, verursacht ist. Es handelt sich somit nicht um Entschädigungen iSd § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988.

Dienstverhältnis

6834Siehe unter "Arbeitnehmer" (Rz 6824).

Dienstvertrag

6835Siehe unter "Arbeitnehmer" (Rz 6824).

Dürreentschädigungen

6836Siehe Rz 4140 ff und 5001 ff.

Ernteentschädigungen

6837Siehe Rz 4140 ff und 5001 ff.

Fischereirecht

6838Siehe Rz 4140 ff und 5001 ff.

Fruchtgenussrecht

6839Wird ein nichtbetriebliches Fruchtgenussrecht (zB an einem Mietwohnhaus) vor dem aufgegeben und wird dafür eine Zahlung geleistet, unterliegt diese nicht der Einkommensteuer (), auch wenn mit der Aufgabe des Fruchtgenussrechtes ein Entgang von Erträgen verbunden ist ().

Wird nach dem ein Fruchtgenussrecht entgeltlich übertragen oder vom Eigentümer abgelöst, führt dies in gleicher Weise wie die Einräumung eines Fruchtgenussrechtes - vergleichbar der Untervermietung durch einen Hauptmieter - zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (, vgl. die Rz 115a, 119 und 6409).

Fußgängerpassage

6840Siehe unter "Servitut" (Rz 6869).


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
Materie:
Steuer
Betroffene Normen:
Verweise:
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 6824
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4140
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 5001


EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 6869

EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 115a
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 119
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 6409
Schlagworte:
Einkommensteuer
Stammfassung:
06 0104/9-IV/6/00

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
LAAAA-76448