TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Richtlinie des BMF vom 13.03.2024, 2023-0.871.819
6 Bewertung (§ 6 EStG 1988)
6.7 Umlaufvermögen
6.7.1 Vorräte

6.7.1.3 Identitätspreisverfahren

2313Dieses Verfahren gewährleistet, dass dem einzelnen Wirtschaftsgut der konkrete Anschaffungspreis ggf. unter Berücksichtigung von Nebenkosten und Preisminderungen zugerechnet werden kann. Damit entspricht dieses Verfahren sowohl dem Grundsatz der Einzelbewertung als auch dem Realisationsprinzip.

In der Praxis kann diese Bewertung nur umgesetzt werden, wenn entsprechende begleitende Maßnahmen die Identifikation des Wirtschaftsguts und die Preiszuordnung unterstützen.

2314Das Identitätspreisverfahren ist immer dann einzusetzen, wenn es betrieblich zweckmäßig erscheint.

Beispiel:

Von einer bestimmten Vorratsposition wurden folgende Daten aufgezeichnet:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Anfangsbestand
90 Stück
à
400 S

Zugänge:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. Zukauf am
400 Stück
à
390 S
2. Zukauf am
200 Stück
à
405 S
3. Zukauf am
350 Stück
à
395 S
4. Zukauf am
150 Stück
à
410 S
5. Zukauf am
100 Stück
à
415 S

Abgänge laut Entnahmescheine:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
vom Anfangsbestand
60 Stück
vom Anfangsbestand
30 Stück
vom 1. Zukauf
350 Stück
vom 2. Zukauf
180 Stück
vom 3. Zukauf
320 Stück
vom 4. Zukauf
135 Stück

Endbestand laut Inventur:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
vom 1. Zukauf
50 Stück
vom 2. Zukauf
20 Stück
vom 3. Zukauf
30 Stück
vom 4. Zukauf
15 Stück
vom 5. Zukauf
95 Stück
5 Stück Schwund

Der Verbrauch ergibt sich wie folgt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Abgang am
60 Stück
à
400 S
24.000 S
Abgang am
30 Stück
à
400 S
12.000 S
Abgang am
350 Stück
à
390 S
136.500 S
Abgang am
180 Stück
à
405 S
72.900 S
Abgang am
320 Stück
à
395 S
126.400 S
Abgang am
135 Stück
à
410 S
55.350 S
Verbrauch
1.075 Stück
427.150 S

Der Endbestand wird folgendermaßen ermittelt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Endbestand
vom 1. Zukauf
50 Stück
à
390 S
19.500 S
Endbestand
vom 2. Zukauf
20 Stück
à
405 S
8.100 S
Endbestand
vom 3. Zukauf
30 Stück
à
395 S
11.850 S
Endbestand
vom 4. Zukauf
15 Stück
à
410 S
6.150 S
Endbestand
vom 5. Zukauf
95 Stück
à
415 S
39.425 S
Endbestand
210 Stück
85.025 S
Schwund
vom 5. Zukauf
5 Stück
à
415 S
2.075 S

Ist hinsichtlich der Abfassungen das konkrete Wirtschaftsgut, bzw. die Reihenfolge und die Menge der einzelnen Positionen nicht detailliert feststellbar, sind andere Bewertungsverfahren anzuwenden.

Für eine Teilwertabschreibung sind die Anschaffungskosten des einzelnen Wirtschaftsguts mit dem jeweiligen Teilwert zu vergleichen.

6.7.1.4 Durchschnittspreisverfahren

6.7.1.4.1 Gewogenes Durchschnittspreisverfahren

2315Gleichartige Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens können zu einer Gruppe zusammengefasst werden. Die Bewertung erfolgt mit dem gewogenen Durchschnittspreis. Dieser wird dadurch ermittelt, dass für die einzelne Gruppe von Wirtschaftsgütern aus dem Anfangswert zu Beginn des Wirtschaftsjahres und den Anschaffungswerten der Zugänge im Wirtschaftsjahr der Gesamtwert der Position errechnet wird. Geteilt durch die Anzahl der einzelnen Wirtschaftsgüter dieser Gruppe aus dem Anfangsbestand und dem Zukauf ergibt sich der gewogene Durchschnittspreis. Mit diesem werden die Wirtschaftgüter dieser Gruppe, die laut Inventur als Endbestand vorhanden sind, bewertet. Liegt der Teilwert niedriger, sind die Voraussetzungen für eine Abschreibung gegeben.

Beispiel:

Von einer bestimmten Vorratsposition wurden folgende Daten aufgezeichnet:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Anfangsbestand
90 Stück
à
400 S

Zugänge:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Zukauf am
400 Stück
à
390 S
Zukauf am
200 Stück
à
405 S
Zukauf am
350 Stück
à
395 S
Zukauf am
150 Stück
à
410 S
Zukauf am
100 Stück
à
415 S
Endbestand laut Inventur:
210 Stück

Daraus wird der Endbestand wie folgt abgeleitet:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Menge
Preis
Wert
Anfangsbestand
90 Stück
à
400 S
36.000 S
Zukauf am
400 Stück
à
390 S
156.000 S
Zukauf am
200 Stück
à
405 S
81.000 S
Zukauf am
350 Stück
à
395 S
138.250 S
Zukauf am
150 Stück
à
410 S
61.500 S
Zukauf am
100 Stück
à
415 S
41.500 S
1.290 Stück
514.250 S


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gewogener Durchschnittspreis:
514.250 S
/
1290 Stück
=
398,64 S
Endbestand:
210 Stück
x
398,64 S
=
83.714,40 S

6.7.1.4.2 Gleitendes Durchschnittspreisverfahren

2316Eine besondere Form des gewogenen Durchschnittspreisverfahrens ist das gleitende Durchschnittspreisverfahren. Gleichartige Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens werden als Gruppe bewertet, wobei der Durchschnittspreis nach jedem Zukauf neu ermittelt wird. Die Lagerabgänge werden bis zum nächsten Zukauf mit diesem Durchschnittspreis angesetzt. Eine Lagerbuchführung, die sowohl eine mengenmäßige wie auch wertmäßige Erfassung zulässt, ist dafür Voraussetzung.

2317Der zuletzt ermittelte Durchschnittspreis wird der Bewertung des Endbestandes zu Grunde gelegt. Liegt der Teilwert niedriger, sind die Voraussetzungen für eine Abschreibung gegeben.

Beispiel:

Von einer bestimmten Vorratsposition wurden folgende Daten aufgezeichnet:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Anfangsbestand
90 Stück
à
400 S

Zugänge:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Zukauf
400 Stück
à
390 S
Zukauf
200 Stück
à
405 S
Zukauf
350 Stück
à
395 S
Zukauf
150 Stück
à
410 S
Zukauf
100 Stück
à
415 S

Abgänge laut Entnahmescheine:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
60 Stück
380 Stück
180 Stück
320 Stück
135 Stück
Endbestand laut Inventur:
210 Stück


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Menge
Preis
Wert
Verbrauch
Anfangsbestand
90 Stück
à
400,00 S
36.000,00 S
Abgang
60 Stück
à
400,00 S
24.000,00 S
24.000,00 S
30 Stück
à
400,00 S
12.000,00 S
Zukauf
400 Stück
à
390,00 S
156.000,00 S
430 Stück
à
390,70 S
168.000,00 S
Abgang
380 Stück
à
390,70 S
148.466,00 S
148.466,00 S
50 Stück
à
390,70 S
19.534,00 S
Zukauf
200 Stück
à
405,00 S
81.000,00 S
250 Stück
à
402,14 S
100.534,00 S
Abgang
180 Stück
à
402,14 S
72.385,20 S
72.385,20 S
70 Stück
à
402,14 S
18.148,80 S
Zukauf
350 Stück
à
395,00 S
138.250,00 S
420 Stück
à
396,19 S
166.398,80 S
Abgang
320 Stück
à
396,19 S
126.780,80 S
126.780,80 S
100 Stück
à
396,19 S
39.618,00 S
Zukauf
150 Stück
à
410,00 S
61.500,00 S
250 Stück
à
404,47 S
101.118,00 S
Abgang
135 Stück
à
404,47 S
54.603,45 S
54.603,45 S
115 Stück
à
404,47 S
46.514,55 S
Zukauf
100 Stück
à
415,00 S
41.500,00 S
SOLL - Endbestand
215 Stück
à
409,37 S
88.014,55 S
IST - Endbestand
210 Stück
à
409,37 S
85.967,70 S
Schwund
5 Stück
à
409,37 S
2.046,85 S

6.7.1.5 Verbrauchsabfolgeverfahren

6.7.1.5.1 FIFO-Bewertung

2318Eine weitere Möglichkeit der Bewertung darf nach einer typisierten Reihenfolge der Lagerabfassungen erfolgen. Die tatsächliche Verbrauchsabfolge darf dieser Annahme nicht entgegenstehen. Werden die zuerst angeschafften Vorräte als erste wieder verbraucht bzw. verkauft ("first in - first out"), kann der Endbestand laut Inventur auf Grund der letzten Zukäufe bewertet werden.

2319Liegt der Teilwert niedriger als der durch die FIFO-Bewertung ermittelte, sind die Voraussetzungen für eine Abschreibung gegeben.

Beispiel:

Von einer bestimmten Vorratsposition wurden folgende Daten aufgezeichnet:

Zugänge:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
vorletzter Zukauf am
150 Stück
à
410 S
letzter Zukauf am
100 Stück
à
415 S
Endbestand laut Inventur:
210 Stück


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Menge
Preis
Wert
Restbestand Zukauf am
110 Stück
à
410 S
45.100 S
Zukauf am
100 Stück
à
415 S
41.500 S
Endbestand
210 Stück
86.600 S

Betragen die Wiederbeschaffungskosten weniger als 410 S, ist der gesamte Endbestand im entsprechenden Umfang einer Teilwertabschreibung zugänglich. Liegt der Teilwert zwischen 410 S und 415 S, ist die Teilwertabschreibung auf den Bestand aus dem Zukauf vom beschränkt.

6.7.1.5.2 LIFO-Bewertung

2320Das LIFO-Verfahren ("last in - first out") unterstellt, dass die zuletzt eingekauften Bestände als erste wieder verbraucht bzw. verkauft werden. Diese Bewertungsmethode darf nur ausnahmsweise angewendet werden, wenn die tatsächliche Verbrauchsabfolge durch die Art der Lagerhaltung dieser Annahme am ehesten entspricht (zB Lagerhaltung eines Kohlenhändlers). Dies ist durch den Steuerpflichtigen glaubhaft zu machen.

Die Bewertung des Endbestandes geht von den Werten des Anfangsbestandes aus. Bei zunehmenden Beständen werden die Erhöhungen mit den Anschaffungskosten der ersten Zukäufe des Wirtschaftsjahres bewertet.

2321Eine Teilwertabschreibung auf Grund von Preisveränderungen wird nur in Ausnahmefällen in Frage kommen.

Beispiel:

Von einer bestimmten Vorratsposition wurden folgende Daten aufgezeichnet:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Anfangsbestand:
90 Stück
à
400 S

Zugänge:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Zukauf
400 Stück
à
390 S
Endbestand laut Inventur:
210 Stück


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Menge
Preis
Wert
gesamter Anfangsbestand
90 Stück
à
400 S
36.000 S
vom Zukauf
120 Stück
à
390 S
46.800 S
Endbestand
210 Stück
82.800 S

Betragen die Wiederbeschaffungskosten weniger als 390 S, ist der gesamte Endbestand im entsprechenden Umfang einer Teilwertabschreibung zugänglich. Liegt der Teilwert zwischen 390 S und 400 S, ist die Teilwertabschreibung auf den Anfangsbestand beschränkt.

6.7.1.5.3 HIFO-Bewertung

2322Das HIFO-Verfahren ("highest in - first out") unterstellt eine Verbrauchsabfolge, die sich am Wert des Einkaufs orientiert. Da dies keiner realistischen Verbrauchsabfolge entspricht, ist die steuerliche Bewertung nach dieser Methode nicht zulässig.

2323Das Gegenstück des HIFO-Verfahrens ist das LOFO-Verfahren ("lowest in - first out"). Dieses kommt ua. aus den oben genannten Gründen für die Bewertung ebenfalls nicht in Betracht.

6.7.1.6 Festwert

2324Werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe regelmäßig ersetzt und ist der Gesamtwert von untergeordneter Bedeutung, darf der Bilanzansatz mit einem gleich bleibenden Wert erfolgen. Als weitere Voraussetzung dürfen voraussichtlich nur geringe Veränderungen hinsichtlich Umfang, Wert und Zusammensetzung eintreten. Dieser Festwert ist zumindest alle fünf Jahre durch eine Bestandsaufnahme zu überprüfen und ggf. entsprechend anzupassen. Zwischenzeitig sind die Einkäufe in vollem Umfang als Aufwand zu erfassen. Der Festwert ist mit den Anschaffungskosten anzusetzen.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Zusatzinformationen
Gültig ab:
Materie:
Steuer
Betroffene Normen:
Schlagworte:
Einkommensteuer - Identitätspreisverfahren - Anschaffungspreis - Einzelbewertung - Realisationsprinzip - Preiszuordnung - Zukauf - Anfangsbestand - Endbestand - Inventur - Schwund - Verbrauch - Abgang - Reihenfolge - Teilwertabschreibung - Teilwert - Durchschnittspreisverfahren - gewogen - gewogenes Durchschnittspreisverfahren - Vorratsvermögen - Gruppe - Bewertung - Durchschnittspreis - Anfangswert - Gesamtwert - Zugänge - Zugang - Abschreibung - gleitend - Lagerabgänge - Lagerabgang - gleitendes Durschnittspreisverfahren - gleitender Lagerabgang - Lagerbuchführung - Vorratsposition - Entnahmeschein - SOLL – Endbestand - IST – Endbestand - Verbrauchsabfolgeverfahren - FIFO-Bewertung - Lagerabfassung - Verbrauchsabfolge - first in - first out - Wiederbeschaffungskosten - LIFO-Bewertung - LIFO-Verfahren - last in - first out - Bestände - Bestand - Lagerhaltung - Preisveränderung - HIFO-Bewertung - HIFO-Verfahren - highest in - first out - Einkauf - LOFO-Verfahren - lowest in - first out - Festwert - Betriebsstoffe - Bestandsaufnahme - FIFO-Verfahren - FIFO - LIFO - HIFO - LOFO - Rohstoff - Hilfsstoff
Stammfassung:
06 0104/9-IV/6/00

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
LAAAA-76448