TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Richtlinie des BMF vom 22.03.2005, 06 0104/9-IV/6/00
18 Veräußerungsgewinne (§ 24 EStG 1988)
18.2 Ermittlung des Veräußerungsgewinnes (§ 24 Abs. 2 und 3 EStG 1988)

18.2.8 Methoden der Ermittlung

5690Der Veräußerungsgewinn kann auf Grund der so genannten Brutto- oder Nettomethode ermittelt werden. Die Nettomethode, bei der der Veräußerungsgewinn über das Buchkapitalkonto ermittelt wird, entspricht der gesetzlichen Bestimmung im § 24 Abs. 2 EStG 1988. Bei der Bruttomethode erfolgt die Ermittlung analog zur umsatzsteuerlichen Vorgangsweise. Der gesamte Veräußerungserlös entspricht dem Entgelt iSd UStG 1994.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Zusatzinformationen
Gültig ab:
Materie:
Steuer
Betroffene Normen:
Schlagworte:
Einkommensteuer
Stammfassung:
06 0104/9-IV/6/00

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
LAAAA-76448